Die passende Firmenversicherung für Selbständige
5. April 2011 | Von admin | Kategorie: AllgemeinEndlich der eigene Chef sein – viele Arbeitnehmer träumen davon, mit dem Gang in die Selbständigkeit Erfolg zu haben. Leider werden die Hindernisse und Herausforderungen, die auf dem Weg zu einem erfolgreichen Unternehmen warten, oft unterschätzt. Insbesondere während der ersten Monate ist das Arbeitspensum wesentlich höher als noch während der Zeit als Arbeitnehmer.
In einem Start-up steckt viel Energie, Geduld und häufig auch die finanziellen Rücklagen der Selbständigen. Umso wichtiger ist es natürlich, für den Ernstfall vorzusorgen. Selbständige und Freiberufler, die sich nicht auf fähige Mitarbeiter oder Geschäftspartner stützen können, stehen im Krankheitsfall schnell vor dem Aus. Berufsunfähigkeits-, Krankenversicherung und Altersvorsorge sind unverzichtbar.
Das Unternehmen rundum absichern
Aber auch für das Unternehmen drohen im Alltag Risiken. Schadenersatzforderungen aus der betrieblichen Tätigkeiten sind heute für Einzelunternehmer und Freiberufler de facto schnell das finanzielle Aus. Denn ähnlich der privaten Haftpflicht besteht auch für Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, für Sach- und Personenschäden zu haften. Besonders dramatisch können sich die Folgen eines Personenschadens entwickeln. Für diesen Fall sollte bzw. muss jeder Unternehmer vorsorgen – mit einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt aber nicht nur die Regulierung entstandener Sach- und Personenschäden. Sie erfüllt dank Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen auch eine passive Rechtsschutzfunktion.
Damit schlagen Selbständige quasi zwei Fliegen mit einer Klappe. Aber Achtung: Eine Betriebshaftpflichtversicherung leistet nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsnormen. Vertragliche Vereinbarungen können schnell über den Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung hinaus gehen und teuer werden.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung sind übrigens auch die Mitarbeiter geschützt. Wie kann man sich aber zum Beispiel als Anwalt oder Architekt schützen? Die Haftungsrisiken gehen über einfache Sach- und Personenschäden in diesen speziellen Berufsbildern hinaus. In solchen Fällen ist der Abschluss einer sogenannten Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Diese besondere Form der Haftpflichtversicherung schützt speziell die berufsbedingten Haftungsrisiken. Insbesondere richtet sich die Berufshaftpflicht daher auch an Anwälte, Architekten, Ärzte, Notare und im Rahmen der Vermögenshaftpflicht auch an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.



